Übersicht | Mitarbeitende | Informationen l Merkblätter |
Adresse: | Obfelderstrasse 41b, 8910 Affoltern am Albis |
Telefon: | +41 44 762 45 45 |
Telefax: | +41 44 762 45 50 |
E-Mail: | berufsbeistandschaft@sdaffoltern.ch |
Homepage: | http://www.sdaffoltern.ch |
Kinder- und Erwachsenenschutz
Per 1. Januar 2013 trat gesamtschweizerisch das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft und ersetzt somit das bisherige Vormundschaftsrecht. Die Prüfung und Anordnung von Massnahmen erfolgt durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), deren Umsetzung durch Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände sowie private Mandatsträgerinnen und Mandatsträger.
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
Die KESB ist eine neue unabhängige und interdisziplinäre Fachbehörde, die als erstinstanzliche Spruchbehörde die bisherigen Vormundschaftsbehörden ablöst. Im Kanton Zürich gibt es insgesamt 13 solche Behörden, eine davon in Affoltern am Albis.
Im Erwachsenenschutz prüft die KESB die Errichtung von Beistandschaften und im Kindesschutz ist die Behörde dafür verantwortlich, die Situation von gefährdeten Kindern zu verbessern.
Die Fachbehörde beurteilt jeden Einzelfall fachübergreifend und beschliesst geeignete Massnahmen. Deren Umsetzung wird regelmässig überprüft und bei Bedarf werden die Massnahmen angepasst. Die KESB unterstützt und berät die Beiständinnen und Beistände in ihrer Auftragserfüllung.
Rechtliche Hauptzielsetzungen
Die neue Rechtsgrundlage fokussiert den Schutz und die Förderung des Selbstbestimmungsrechts. Die Hilfe für Betroffene erfolgt durch massgeschneiderte behördliche Massnahmen, die durch professionelle Behördenmitglieder beschlossen werden.
Berufsbild Berufsbeiständin | Berufsbeistand
Möchten Sie mehr über die Arbeit der Beiständin, des Beistands erfahren?
Film -> Berufsbeistand - jeder Tag ist anders